Akute Waldbrandgefahr: Waldbrandverordnung ab sofortaktiv
Die anhaltende Dürre des Frühjahres hat die Bezirkshauptmannschaft Tulln zur Ausgabe der Waldbrandverorndung veranlasst. Damit wird im Verwaltungsbezirk Tulln das Rauchen und jegliches Feuerentzünden in den Wäldern und den anschließenden Bereichen bei Strafe verboten.
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Symbolfoto FF Emmersdorf