Waldbrandverordnung auch im Bezirk Tulln ab sofort gültig
Im Verwaltungsbezirk Tulln sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
Die Verordnung von der Bezirkshauptmannschaft Tulln als PDF: Waldbrandgefahr_Verordnung_2017.pdf
Symbolfoto: FF Emmersdorf/Thomas Seitner